- F E R N B E R A T U N G S D I E N S T -

 
 
Art der rechtlichen Fernberatung
(außer eventuellen anderweitigen Vereinbarungen, die durch E-Mail getroffen wurden)
 
 
 

1. Die Kosten und die Bearbeitungszeiten für ein schriftliches Rechtsgutachten, hinsichtlich der betreffenden Sachverhalts, können den RAen (ital. Rechts) Francesco Longhi und Roberta Longhi unverbindlich angefordert werden. Der dazu erforderliche Antrag kann durch die Zusendung einer E-Mail - Mitteilung an lex@studiolegalelonghi.it (für den RA (ital. Rechts) Francesco Longhi) und ius@studiolegalelonghi.it (für die RAin (ital. Rechts) Roberta Longhi) gestellt werden, wobei Vorname und Nachname, eventuelle Bezeichnung der Firma, Postanschrift, E-Mail Adresse und/oder Telefonnummer, Zahlungsart (Banküberweisung oder Gutschrift mittels Postanweisung) zu bezeichnen sind. Die persönlichen Daten werden durch das italienische Gesetz über die “Privacy” und durch das Berufsgeheimnis geschützt; für nähere Informationen können Sie, in der folgenden Privacy-Informationen hinsichtlich der Verarbeitung von persönlichen Daten Einsicht zu nehmen.

 

2. Der Rechtsanwalt prüft im Voraus den betreffenden Sachverhalt und wenn er den Auftrag annimmt, wird er dem Betreffenden durch E-Mail - Mitteilung oder durch anderes Mitteilungsmittel die gesamten Kosten und die Bearbeitungszeit mitteilen, die notwendig sind, um das schriftliche Rechtsgutachten zu verfassen. Die Höhe der Beratungsgebühr wird aufgrund des geltenden Tarifsatzes der Rechtsanwälte (Dekret des Justizministeriums 8.4.2004, Nr. 127) unabdingbar bestimmt.

 

3. Für die Erteilung des Auftrages zur Abfassung eines Rechtsgutachtens muss das der o.g. E-Mail – Mitteilung beigefügte Abkommen für die Leistung der rechtlichen Fernberatung ausgefüllt, unterschrieben und per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg an den Rechtsanwalt gesendet werden. Mit dem o.g. Abkommen sendet der Mandant auch die Zahlungsquittung bezüglich des geforderten Betrages an den Rechtsanwalt. Der Mandant entscheidet die Zahlungsart, welche dann im Abkommen bezeichnet wird.

 

4. Das Rechtsgutachten wird, innerhalb der vereinbarten Frist, an die, im Abkommen, mitgeteilte E-Mail- Adresse gesendet. Später wird eine Kopie dieses Rechtsgutachtens durch Postweg mit der entsprechenden Rechnung gesendet.
Auf Antrag vom Mandanten kann das Rechtsgutachten nur durch E-Mail – Mitteilung oder durch Postweg gesendet werden.

 

5. Um das Rechtsgutachten zu verfassen, kann es notwendig sein, vom Mandanten weitere Erklärungen und/oder Informationen zu erfragen. Alle Mitteilungen zwischen Rechtsanwalt – Klienten werden mittels E-Mail erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

 

6. Das Abkommen für die Leistung der Fernberatung und der Onlineberatung untersteht - falls anwendbar - der Regelung bezüglich der Fernverträge gemäß Artikel 50 und ff. des Verbracherschutzkodes (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 206 vom 06.09.2005). Das Abkommen untersteht nicht dem Rücktrittsrecht gemäß dem Art. 55 des o.g. Dekrets.