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- F E R N B E R A
T U N G S D I E N S T - |
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Art der rechtlichen Fernberatung |
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(außer eventuellen anderweitigen
Vereinbarungen, die durch E-Mail getroffen wurden) |
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1.
Die Kosten und die Bearbeitungszeiten für ein schriftliches
Rechtsgutachten, hinsichtlich der betreffenden Sachverhalts, können
den RAen (ital. Rechts) Francesco Longhi und Roberta Longhi
unverbindlich angefordert werden. Der dazu erforderliche Antrag kann
durch die Zusendung einer E-Mail - Mitteilung an
lex@studiolegalelonghi.it
(für den RA (ital. Rechts) Francesco Longhi) und
ius@studiolegalelonghi.it
(für die RAin (ital. Rechts) Roberta Longhi) gestellt werden, wobei
Vorname und Nachname, eventuelle Bezeichnung der Firma,
Postanschrift, E-Mail Adresse und/oder Telefonnummer, Zahlungsart
(Banküberweisung oder Gutschrift mittels Postanweisung) zu
bezeichnen sind. Die persönlichen Daten werden durch das
italienische Gesetz über die “Privacy” und durch das Berufsgeheimnis
geschützt; für nähere Informationen können Sie, in der folgenden
Privacy-Informationen hinsichtlich der
Verarbeitung von persönlichen Daten
Einsicht zu nehmen. |
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2. Der Rechtsanwalt prüft im
Voraus den betreffenden Sachverhalt und wenn er den Auftrag annimmt,
wird er dem Betreffenden durch E-Mail - Mitteilung oder durch
anderes Mitteilungsmittel die gesamten Kosten und die
Bearbeitungszeit mitteilen, die notwendig sind, um das
schriftliche Rechtsgutachten zu verfassen. Die Höhe der
Beratungsgebühr wird aufgrund des geltenden Tarifsatzes der
Rechtsanwälte (Dekret des Justizministeriums 8.4.2004, Nr. 127)
unabdingbar bestimmt. |
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3.
Für die Erteilung des Auftrages zur Abfassung eines Rechtsgutachtens
muss das der o.g. E-Mail – Mitteilung beigefügte Abkommen für die
Leistung der rechtlichen Fernberatung ausgefüllt, unterschrieben und
per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg an den Rechtsanwalt gesendet
werden. Mit dem o.g. Abkommen sendet der Mandant auch die
Zahlungsquittung bezüglich des geforderten Betrages an den
Rechtsanwalt. Der Mandant entscheidet die Zahlungsart, welche dann
im Abkommen bezeichnet wird. |
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4.
Das Rechtsgutachten wird, innerhalb der vereinbarten Frist, an die,
im Abkommen, mitgeteilte E-Mail- Adresse gesendet. Später wird eine
Kopie dieses Rechtsgutachtens durch Postweg mit der entsprechenden
Rechnung gesendet.
Auf Antrag vom Mandanten kann das Rechtsgutachten nur durch E-Mail –
Mitteilung oder durch Postweg gesendet werden. |
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5.
Um das Rechtsgutachten zu verfassen, kann es notwendig sein, vom
Mandanten weitere Erklärungen und/oder Informationen zu erfragen.
Alle Mitteilungen zwischen Rechtsanwalt – Klienten werden mittels
E-Mail erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
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6.
Das Abkommen für die Leistung der
Fernberatung und der Onlineberatung
untersteht - falls anwendbar - der
Regelung bezüglich der Fernverträge
gemäß Artikel 50 und ff. des
Verbracherschutzkodes
(gesetzesvertretendes Dekret Nr. 206
vom 06.09.2005). Das Abkommen
untersteht nicht dem Rücktrittsrecht
gemäß dem Art. 55 des o.g. Dekrets. |
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